§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe ausgestaltet sein muss, um verständlich zu sein und den Anforderungen des Gesetzes zu genügen.
VwGH 25.1.2008, 2007/02/0136
§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe ausgestaltet sein muss, um verständlich zu sein und den Anforderungen des Gesetzes zu genügen.
VwGH 25.1.2008, 2007/02/0136
