Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob durch einen Internet-Auftritt einer Prostituierten eine verbotene Anbahnung iSv § 14 lit b TirLPG verwirklicht sei.
Rechtsgrundlagen: § 14 lit b TirLPG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob durch einen Internet-Auftritt einer Prostituierten eine verbotene Anbahnung iSv § 14 lit b TirLPG verwirklicht sei.
Rechtsgrundlagen: § 14 lit b TirLPG
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