Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, wann die Frist für die Nachholung der Kehrung gemäß § 11 Kehrverordnung zu laufen beginnt.
Rechtsgrundlagen: § 11 WrKehrV
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Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, wann die Frist für die Nachholung der Kehrung gemäß § 11 Kehrverordnung zu laufen beginnt.
Rechtsgrundlagen: § 11 WrKehrV
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