Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Berufsgruppe der Wanderschäfer unter § 12 TierkennzeichnungsVO fällt.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 1 lit c TSG; § 12 Abs 1 TierkennzeichnungsVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Berufsgruppe der Wanderschäfer unter § 12 TierkennzeichnungsVO fällt.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 1 lit c TSG; § 12 Abs 1 TierkennzeichnungsVO
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