Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, wie vorzugehen ist, wenn im Sanierungsauftrag eine Leistungsfrist fehlt.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 2 AWG 2002
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, wie vorzugehen ist, wenn im Sanierungsauftrag eine Leistungsfrist fehlt.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 2 AWG 2002
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