Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte zu entscheiden, ob über einen Ausländer, der in einer rumänischen Einbrecherbande wesentliche Aufgaben innehatte, ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist.
Rechtsgrundlagen: § 63 FPG; § 86 Abs 1 FPG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte zu entscheiden, ob über einen Ausländer, der in einer rumänischen Einbrecherbande wesentliche Aufgaben innehatte, ein Aufenthaltsverbot zu verhängen ist.
Rechtsgrundlagen: § 63 FPG; § 86 Abs 1 FPG
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