Der EuGH soll in diesen niederländischen Rechtssachen (FN 1) die Frage beantworten, ob Art 135 Abs 1 lit g RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass ein Rentenfonds ein "Sondervermögen" im Sinne dieser Bestimmung darstellt und folglich von der Mehrwertsteuerbefreiung umfasst ist.
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