In dieser dänischen Rs (FN 1) wird dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art 370 der RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Mediengebühr zur Finanzierung von Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Mehrwertsteuer unterworfen werden kann, obwohl keine "Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt" vorliegt.
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