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Kapitalverkehrsfreiheit: Voraussetzungen für die Erstattung von KESt bei "Streubesitzdividenden" in Deutschland unionsrechtswidrig EU Tax Update - Mai 2022 bis Juli 2022

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2022/47taxlex-EU 2022, 288 Heft 9 v. 28.9.2022

Eine in Großbritannien (damals noch EU-Mitglied) ansässige Kapitalgesellschaft war mit 5,26 % an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft beteiligt. Bei Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft wurde KESt einbehalten und abgeführt.

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