Bei der Klägerin handelt es sich um eine deutsche Gesellschaft, deren Zweck in der Planung, Errichtung und dem Betrieb eines Krankenhauses (Fachbereich Neurologie) besteht. Ihr Betrieb ist staatlich genehmigt, jedoch erfolgte keine Aufnahme in einen Krankenhausbedarfsplan und es wurde kein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen.
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