Der EuGH hat im Urteil vom 24. 2. 2022 (ECLI:EU:C:2022:127) (FN 1) entschieden, dass eine belgische Regelung gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art 56 AEUV) verstößt, wonach es zu einer höheren Besteuerung kommt, wenn bei Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer bestimmte Zahlungsnachweise nicht erbracht werden.

