In dieser bulgarischen Rs (FN 1) stellt sich die Frage, ob Art 132 Abs 1 lit g RL 2006/112/EG dahingehend auszulegen ist, dass die Steuerbefreiung für soziale Dienstleistungen für eine Handelsgesellschaft zur Anwendung gelangt, die in einem Mitgliedstaat registriert ist und soziale Dienstleistungen an natürliche Personen anderer Mitgliedstaaten in deren Hoheitsgebiet erbringt.
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