Der EuGH kam in seinem Urteil vom 24. 2. 2022 zu dem Ergebnis, dass die Aussetzung der Entscheidung über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid, mit dem einem Steuerpflichtigen aufgrund seiner Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug der Vorsteuerabzug versagt wurde, um zusätzliche objektive Informationen an dessen Beteiligung einzuholen, mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

