In seinem Urteil vom 3. 2. 2022 stellt der EuGH zunächst klar, dass der Begriff "Brennholz" iSd Art 122 RL 2006/112/EG jegliches Holz bezeichnet, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist.
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In seinem Urteil vom 3. 2. 2022 stellt der EuGH zunächst klar, dass der Begriff "Brennholz" iSd Art 122 RL 2006/112/EG jegliches Holz bezeichnet, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist.
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