Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21. 12. 2021 (ECLI:EU:C:2021:1044) einen Fall zur deutschen Erbschaftsteuer entschieden. (FN 1) Herr E (österreichischer Staatsbürger und in Österreich ansässig) war Eigentümer von drei bebauten Grundstücken und einem unbebauten Grundstück in Deutschland.
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