Die Kommission hat im Dezember 2021 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, da Deutschland bisher seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, anderen Mitgliedstaaten den automatischen Zugang zu Informationen betreffend Konsignationslagerreglungen über das elektronische Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) zu gewähren.
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