Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) verpflichtet Intermediäre und Steuerpflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die österreichische Finanzverwaltung zu melden. Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Begriff der meldepflichtigen Gestaltung. Ein Folgebeitrag thematisiert die organisatorischen Herausforderungen, die das EU-MPfG für alle Steuerpflichtigen und Intermediäre mit sich bringt.