Selbst wenn es medizinisch anerkannt ist, dass die eine außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bewirkende Diabeteserkrankung Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann, sagt alleine dieser Umstand noch nichts darüber aus, für welche aufgetretenen Erkrankungen im Einzelfall die Grunderkrankung tatsächlich ursächlich ist und ob die Folgeerkrankungen daher ebenfalls ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. (FN )