Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 27.5.2011 stellt dar, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit dem Eigentümer die Bauherreneigenschaft zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 27.5.2011 stellt dar, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit dem Eigentümer die Bauherreneigenschaft zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
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