Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 14.6.2011 stellt dar, warum eine Anteilsvereinigung bei Personengesellschaften nicht möglich ist und wann eine Anwachsung in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 GrEStG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 14.6.2011 stellt dar, warum eine Anteilsvereinigung bei Personengesellschaften nicht möglich ist und wann eine Anwachsung in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 GrEStG
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