Art 56 EGV; Art 58 EGV
In der Rs C-31/11 , Scheunemann hat der EuGH zu klären, inwieweit eine Bestimmung im deutschen Erbschaftsteuergesetz gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstößt, derzufolge Anteile an einer Kapitalgesellschaft unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob die Gesellschaft in Deutschland oder im Ausland ansässig ist.