Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte sich dem UFS die Frage, ob die Zurverfügungstellung einer Liegenschaft (samt Einfamilienhaus) an einen nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zu privaten Zwecken der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Ist idZ die Kapitalgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt? Wenn ja, unter welcher Voraussetzung? Was gilt dann als Bemessungsgrundlage?
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG