Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte der Senat klar, ob die Möglichkeit, Belege auf Datenträgern (d.h. elektronisch) aufzubewahren gleichermaßen auch für Ausfuhrbelege gilt.
Rechtsgrundlagen: § 7 UStG; § 132 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte der Senat klar, ob die Möglichkeit, Belege auf Datenträgern (d.h. elektronisch) aufzubewahren gleichermaßen auch für Ausfuhrbelege gilt.
Rechtsgrundlagen: § 7 UStG; § 132 BAO
Schlagwörter: