§ 4 UStG
Der VwGH stellte in dem vorliegenden Erkenntnis klar, wie die Aufteilung von Menügesamtpreisen zu erfolgen hat. Ist die Entgeltaufteilung durch eine lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise, oder aber gem den Kosten (Einstandspreisen) vorzunehmen?
VwGH 16.11.2009, 2008/15/0075