Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Steuerspaltung nach § 38a UmgrStG verlängert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 38a UmgrStG; Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl I Nr 9/2010
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Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Steuerspaltung nach § 38a UmgrStG verlängert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 38a UmgrStG; Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl I Nr 9/2010
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