Zusammenfassung: Der Beitrag informiert dahingehend, ob Polen dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehende Regelungen anwenden darf betreffend die Besteuerung der Privatnutzung von Fahrzeugen und die Beschränkung des erstmaligen Vorsteuerabzugs im Falle des Fahrzeugerwerbs oder der Fahrzeugmiete. Darf Polen eine Fahrzeugnutzung nicht als entgeltliche Dienstleistung beurteilen, wenn sie privaten (unternehmensfremden) Zwecken dient?