Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Lohnnebenkostenpflicht für die Vergütungen eines an einer Wirtschaftstreuhand-GmbH wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zu befassen, der neben seiner Geschäftsführertätigkeit diese für sonstige Leistungen an die WT-GmbH als Einzelunternehmer iR eines Werkvertrags erhält. Dr. Steiger geht zunächst kurz auf die gegenständliche Ausgangssituation ein, befasst sich anschließend mit der Entscheidung des UFS und führt abschließend eine persönliche Anmerkung dazu an.