Zusammenfassung: Der UFS beurteilte in das FBiG in seiner Entscheidung, als fiktive Betriebsausgabe, die durch die Betriebsausgabenpauschale bereits abgedeckt ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS beurteilte in das FBiG in seiner Entscheidung, als fiktive Betriebsausgabe, die durch die Betriebsausgabenpauschale bereits abgedeckt ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 EStG
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