Zusammenfassung: Bestehen keine gewichtigen Zweifel an der vertraglichen Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die gekauften Wirtschaftsgüter, so ist das Finanzamt grundsätzlich daran gebunden.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Bestehen keine gewichtigen Zweifel an der vertraglichen Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die gekauften Wirtschaftsgüter, so ist das Finanzamt grundsätzlich daran gebunden.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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