Zusammenfassung: Eine Berichtigung der Bilanz ist nicht notwendig, wenn die geänderte rechtliche Beurteilung auf einer erstmaligen höchstgerichtlichen Judikatur basiert.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 EstG
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Zusammenfassung: Eine Berichtigung der Bilanz ist nicht notwendig, wenn die geänderte rechtliche Beurteilung auf einer erstmaligen höchstgerichtlichen Judikatur basiert.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 EstG
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