Zusammenfassung: Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VwgH, in dem dieser darlegte, dass die in § 2 Abs 8 AMPFG festgelegte Altersdifferenzierung für den Wegfall der Beitragspflicht des Dienstgebers zur Arbeitslosenversicherung eine unzulässige Diskriminierung männlicher Arbeitnehmer begründe, die weder mit den Vorgaben der EU-GleichbehandlungsRL in Einklang stehe noch mit der Gewährleistung des Systems der sozialen Sicherheit bzw der Kohärenz zwischen den Altersrentenmodellen zu rechtfertigen sei. Dabei beschreibt er bezugnehmend auf ein diesbezügliches Informationsschreiben des BMF die steuerlchen Konsequenzen, die dieses Erkenntnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfaltet.