§ 6 Abs 1 Z 13 UStG
Die An- und Abmeldung eines Kfz durch einen Versicherungsmakler stellt keine Nebenleistung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung dar und unterliegt daher keiner Umsatzsteuerbefreiung.
VwGH 1.3.2007, 2004/15/0090
§ 6 Abs 1 Z 13 UStG
Die An- und Abmeldung eines Kfz durch einen Versicherungsmakler stellt keine Nebenleistung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung dar und unterliegt daher keiner Umsatzsteuerbefreiung.
VwGH 1.3.2007, 2004/15/0090