Zusammenfassung: In dem Beitrag wird auf eine Abhandlung von Wiesner (RWZ 2005, 131) verwiesen, der die Argumentationslinie des VwGH in zwei Erkenntnissen analysierte, in denen dieser die Frage des Vorliegens von außerbetrieblichen Vermögen bei Kapitalgesellschaften behandelte und das Erfordernis der Abgrenzung zwischen dem notwendigen Betriebsvermögen und dem Privatvermögen auch für Kapitalgesellschaften letztlich bejahte.