Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Geltendmachung der Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen Stellung und erläutert, dass weder eine Parteienvereinbarung noch die Ausweisung der offenen Umsatzsteuer in der Rechnung als Ausübung des Wahlrechts iSd § 6 Abs 2 UStG qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 UStG