Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert im konkreten Fall langfristige Sanierungsarbeiten an einem Bauernhof als keine unternehmerische Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert im konkreten Fall langfristige Sanierungsarbeiten an einem Bauernhof als keine unternehmerische Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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