§ 15a ErbStG
Der Nachfolgefreibetrag gebührt auch bei Betriebsübergaben, bei denen die Zuteilung des Betriebs aufgrund eines Erbübereinkommens in Abweichung von der Erbquote erfolgt. Ein derartiges Erbübereinkommen begründet keine schädliche Übertragung in der 5-Jahres-Frsist.