Zusammenfassung: Beratungsdienstleistungen von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten stellen nicht zwangsläufig Katalogleistungen dar.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG
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Zusammenfassung: Beratungsdienstleistungen von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten stellen nicht zwangsläufig Katalogleistungen dar.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG
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