Zusammenfassung: Der Kurztext informiert über eine Entscheidung des UFS bezüglich der Werbungskosten eines Betriebsrates. Fraglich war, ob die im Zusammenhang mit einer Betriebsratstätigkeit erwachsenden Ausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus dem Dienstverhältnis abgezogen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG