Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Unternehmerstellung eines künftigen Vermieters Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Unternehmerstellung eines künftigen Vermieters Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG
Schlagwörter: