Zusammenfassung: Der GA Maduro vertritt in der Rechtsache Societe thermale d´Eugenie-les -Bains die Ansicht, dass Stornogebühren, die bei Rücktritt von einem Beherbergungsvertrag zu leisten sind, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL; Art 6 Abs 1 6. MWSt-RL