vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lieferung und Verlegung eines Seekabels zwischen zwei Mitgliedstaaten

SteuerrechtHannes Gurtner; Ines Hofbauer; Georg Koflertaxlex-EC 2006/143taxlex-EC 2006, 608 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Sofern der Preis des Glasfaserkabels großteils den Gesamtkosten der Leistung entspricht, eine Eigentumsübertragung an den Kunden stattfindet und die Dienstleistung nur in der Kabelverlegung besteht, ist die Lieferung eines Glasfaserkabels, das zum Teil außerhalb des Hoheitsgebiets der EU verlegt wird, als Lieferung iSd art 5 Abs 1 der 6. MWSt-RL zu qualifizieren. Im Fall der Verbindung zweier Mitgliedsstaaten durch das Glasfaserkabel richtet sich die Zuordnung des Besteuerungsrechts aliquot nach der Länge des auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet verlegten Kabels.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!