§ 5 Abs 1 Nr 9 dKStG; § 5 Abs 2 dKStG; Art 43 EGV; Art 48 EGV; Art 49 EGV; Art 55 EGV; Art 56 EGV
Die EuGH prüft, ob § 5 Abs 2 Satz 2 dKStG, der steuerliche Begünstigungen für Vermietungserlöse gemeinnütziger Institutionen nur unter der Voraussetzungen eines inländischen (deutschen) Stiftungssitzes oder einer inländischen Geschäftsleitung gewährt, mit der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang steht.