Zusammenfassung: Der GA erläutert, dass eine Leistungserbringung der Zentralgesellschaft an die ausländische Filialniederlassung keine Mehrwertsteuerpflicht der ausländischen Betriebsstätte begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL; Art 9 Abs 1 6. MWSt-RL; Art 43EG; Art 7 Abs 2 OECD-MA