Zusammenfassung: Der GA nimmt zur Gemeinschaftsrechtskonformität einer Bestimmung über die Mehrwertsteuerpflicht bei Wiederveräußerung nicht vorsteuerabzugsfähiger Güter Stellung und legt dar, dass auch ein nur fallweise Wiederverkäufe tätigende Kfz-Leasingunternehmer als
Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil b lit c 6. MWSt-RL; Art 26a 6.MWSt-RL 77/388/EWG