§ 33 ErbStG
Der VfGH erläutert, dass die Schenkungssteuer in allen Fällen, in denen der Beschenkte zur Rückgabe des Geschenks gegen seien Willen verpflichtet ist, zurückzuerstatten ist.
VfGH 02.03.2005, G 104/04
§ 33 ErbStG
Der VfGH erläutert, dass die Schenkungssteuer in allen Fällen, in denen der Beschenkte zur Rückgabe des Geschenks gegen seien Willen verpflichtet ist, zurückzuerstatten ist.
VfGH 02.03.2005, G 104/04