Zusammenfassung: Die Gewährung einer Erfolgsbeteiligung für einen wertvollen tipp ist als steuerpflichtige sonstige Leistung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 29 EStG
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Zusammenfassung: Die Gewährung einer Erfolgsbeteiligung für einen wertvollen tipp ist als steuerpflichtige sonstige Leistung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 29 EStG
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