Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Begründung zweier selbständiger Teilbetriebe durch die Betätigung eines freiberuflichen Mediziners als Allgemein- und als Arbeitsmediziner Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Begründung zweier selbständiger Teilbetriebe durch die Betätigung eines freiberuflichen Mediziners als Allgemein- und als Arbeitsmediziner Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG
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