Zusammenfassung: Die Geltendmachung einer Berufung mittels e-mail ist mangels Schriftlichkeit nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 86a BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Geltendmachung einer Berufung mittels e-mail ist mangels Schriftlichkeit nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 86a BAO
Schlagwörter: