§ 10 Abs 2 Z 15 UStG
Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuertarifs für ein Vitalcenter in einem Hotel setzt das Vorliegen eines Krankenanstaltengenehmigungsbescheids voraus.
VwGH 28.09.2004, 2001/14/0029
§ 10 Abs 2 Z 15 UStG
Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuertarifs für ein Vitalcenter in einem Hotel setzt das Vorliegen eines Krankenanstaltengenehmigungsbescheids voraus.
VwGH 28.09.2004, 2001/14/0029