Zusammenfassung: Da der Anteilsverkauf einer Schweizer Holdinggesellschaft keine Passiveinkünfte begründet, kann für deren Liquidation das Schachtelprivileg in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 KStG
Weiterführende Hinweise: BMF 15.11.2004, EAS 2537